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   VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896   

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https://dejure.org/2015,39412
VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896 (https://dejure.org/2015,39412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2015 - 9 N 15.1896 (https://dejure.org/2015,39412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2015 - 9 N 15.1896 (https://dejure.org/2015,39412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet

  • rewis.io

    Bebauungsplan "S. Sondergebiet Parkplatz für Ladenzentrum"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 9 N 08.2593

    Planrechtfertigung; Bestimmtheitsgrundsatz; Beitrittsbeschluss; vereinfachtes

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    Die von den Antragstellern gegen diesen Bebauungsplan erhobene Normenkontrollklage hatte vor dem erkennenden Senat Erfolg (U. v. 3.11.2010 - 9 N 08.2593); auf die Urteilsgründe wird Bezug genommen.

    Zum Verfahren beigezogen waren auch die Gerichtsakten betreffend das Normenkontrollverfahren 9 N 08.2593.

    Die insoweit gegebenen Mängel des ursprünglichen Bebauungsplanänderungsverfahrens, die zur Unwirksamkeit der am 12. September 2008 bekanntgemachten Änderung des Bebauungsplans S. geführt haben (U. des Senats v. 3.11.2010 - 9 N 08.2593), haften dem verfahrensgegenständlichen Bebauungsplan nicht an.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange einem Belang den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (st. Rspr.; vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    Insgesamt setzt der Begriff der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung nur eine erste Schranke, die "lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt" (vgl. BVerwG, U. v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - juris Rn. 9 = BVerwGE 146, 137).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    "Ob" und "wie" die Gemeinde plant, liegt grundsätzlich in ihrem planerischen Ermessen, wobei das Maß der planerischen Gestaltungsfreiheit, das die Gemeinde im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB in Anspruch nehmen kann, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2007 - 4 BN 9/07 - juris Rn. 6; v. 18.10.2006 - 4 BN 20.06 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 06.03.2007 - 4 BN 9.07

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung; "Gefälligkeitsplanung"

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    "Ob" und "wie" die Gemeinde plant, liegt grundsätzlich in ihrem planerischen Ermessen, wobei das Maß der planerischen Gestaltungsfreiheit, das die Gemeinde im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB in Anspruch nehmen kann, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2007 - 4 BN 9/07 - juris Rn. 6; v. 18.10.2006 - 4 BN 20.06 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    Danach kann auch die Aufstellung oder Änderung eines auf ein einzelnes Grundstück beschränkten Bebauungsplans für die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung sinnvoll und damit rechtlich zulässig sein (vgl. BVerwG, B. v. 16.8.1993 - 4 NB 29/93 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896
    Dass seit dieser Einverständniserklärung mehr als ein Jahr vergangen ist, steht einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nicht entgegen (vgl. BayVGH, U. v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 12.2592

    Rechtmäßigkeit derTeilaufhebung eines Bebauungsplans

    Die vorgetragenen Lärmbeeinträchtigungen durch den bestehenden ...-Markt und die Befürchtung, diese Belästigungen würden sich durch die Nutzung des planbetroffenen Grundstücks als Parkplatz für diesen ...-Markt weiter erhöhen, sind - soweit sie entscheidungserheblich sind - im Rahmen der Normenkontrolle gegen die Ausweisung des Sondergebiets Parkplatz für Ladenzentrum (Verfahren 9 N 15.1896) bzw. im Baugenehmigungsverfahren für ein solches Parkplatzvorhaben zu prüfen.

    Der Streitwert für das Verfahren wird bis zur Abtrennung des Normenkontrollverfahrens Az. 9 N 15.1896 auf 30.000 Euro, danach auf 10.000 Euro festgesetzt.

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Da die Planung der Antragsgegnerin auf keinen über die verbindlichen Zumutbarkeitsgrenzen hinausreichenden Schutz der umgebenden Wohnbebauung abzielt, auch keine schlechterdings im Rahmen der Abwägung nicht zu überwindende Verpflichtung besteht, über Grenzwertregelungen hinaus einen vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben und außer den Lärmwirkungen des Krankenhauses hier keine sonstigen Vorbelastungen durch Gewerbelärm zu besorgen sind, bestehen keine Bedenken gegen die Heranziehung der Irrelevanzklausel in Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm im Rahmen der Abwägung der Lärmbelange durch die Antragsgegnerin (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2015 - 9 N 15.1896 - juris Rn. 38; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 142, 24 = juris Rn. 16 zur Verwendung des Irrelevanzkriteriums nach GIRL; vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG und Nr. 4 TA Lärm).
  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 B 12.940

    Unterbliebene Klageänderung

    Dass seit dieser Einverständniserklärung mehr als ein Jahr vergangen ist, steht einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nicht entgegen (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2015 - 9 N 15.1896 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 26.08.2015 - 9 N 12.2592

    Normenkontrolle; Abtrennung

    Von dem Normenkontrollverfahren 9 N 12.2592 wird die Normenkontrollklage gegen die Aufstellung des Bebauungsplans "Seeflur Sondergebiet Parkplatz für Ladenzentrum" des Antragsgegners abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 9 N 15.1896 fortgeführt.
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 N 17.2391

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen

    Die ursprüngliche Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (§ 1 Abs. 2 Nr. 3, § 4 BauNVO) bleibt vielmehr unverändert, so dass der Antragsteller sich nicht auf einen möglichen Verlust seines Gebietsbewahrungsanspruchs berufen kann (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2015 - 9 N 15.1896 - juris Rn. 38; SächsOVG, U.v. 15.5.2018 - 1 C 13/17 - juris Rn. 33 ff.).
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